Wir lernen aus Corona – Bafög wird krisenfest!

Mit dem Beschluss der 28. BAföG-Novelle trifft die Koalition Vorsorge, um in künftigen Krisen Auszubildende zuverlässig und planbar abzusichern. Der sogenannte Nothilfemechanismus richtet sich hierbei insbesondere an diejenigen, die sonst kein BAföG bekommen.

In einer Wirtschaftskrise kann der Bundestag beschließen, dass diejenigen deutlich leichter Bafög bekommen, die ihren Nebenjob verloren haben. Studis und Schüler:innen müssen lediglich nachweisen, dass sie ihren Job wegen der Krise verloren haben – dann können sie die Förderung erhalten – sofern sie generell berechtigt sind – selbst wenn sie z.B. die Altersgrenze oder die Förderhöchstdauer überschritten haben. Und wer den Krisen-Jobverlust nicht nachweisen kann, hat in Notsituationen dennoch Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.