Mit der heutigen 2./3. Lesung der Novelle des Filmförderungsgesetzes werden für die nächsten zwei Jahre die wichtigsten pandemiebedingten Regelungen auf den Weg gebracht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich besonders für faire Arbeitsbedingungen, mehr Geschlechtergerechtigkeit und Klimaschutz stark gemacht.
Die Novelle des Filmförderungsgesetzes steht ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion ist es gelungen, den Aufgabenbereich der Filmförderungsanstalt um die Sicherung von fairen Arbeitsbedingungen zu erweitern. Die Belange von Menschen mit Behinderung sollen besser berücksichtigt sowie die Voraussetzungen für mehr Diversität geschaffen werden. Auch die Geschlechtergerechtigkeit in den Gremien der Filmförderungsanstalt soll verbessert werden. Zudem bringen wir den Klimaschutz in der Filmbranche voran. Das sind wichtige Zeichen für ein Mehr an Respekt und Fortschritt im Film.
Außerdem soll die Filmförderung insgesamt flexibler gestaltet werden. So können nun abweichende Regelungen zu den Sperrfristen für vom Filmförderungsgesetz geförderte Filme geschaffen werden. Damit können sie nach der Erstausstrahlung im Kino auch auf anderen Wegen, zum Beispiel Fernsehen, DVD oder Video- on-Demand, verwertet werden, sofern die Kinowirtschaft dem zustimmt. Zudem wird die Abgabe von Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter für geförderte Filme erhöht.
Das Filmfördergesetz ist ein ursozialdemokratisches Projekt. Es beruht auf dem solidarischen Grundgedanken, dass alle Branchenbereiche, die von der Verwertung eines Films profitieren, einen angemessenen Beitrag zur Erhaltung und Förderung des deutschen Films leisten. Mit dem Filmfördergesetz sichern wir daher die Filmabgabe auch für die Zukunft.
Unser Ziel ist nun die Begleitung der Öffnung des Kulturbetriebs nach dem Lockdown. Das neue Filmfördergesetz soll ab 2022 nur für zwei Jahre gelten. Für die nächste Legislatur sind in der Filmförderung umfassendere strukturelle Reformen notwendig. Die Arbeit dafür beginnt jetzt.