Die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) kann verfassungskonform ausgestaltet werden. Das urteilte heute das Bundesverfassungsgericht und unterstützt damit die Position der SPD.
„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes stellt einen Meilenstein für die Presse- und Kommunikationsfreiheit dar. Es zeigt aber auch, dass wir zu Recht eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit des BND im Ausland gefordert und eingeführt haben. Die Grundrechtsbindung von Art. 10 Abs. 1 und des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gilt auch für Personen mit anderer Staatsangehörigkeit im Ausland. Damit bleibt die sensible Arbeit von Journalistinnen und Journalisten weltweit gewährleistet. Für ihre Recherchen sind sie auf ein Vertrauensverhältnis zu ihren Informantinnen und Informanten angewiesen. Dafür benötigen sie Schutz durch den Staat. Gerade in der Corona-Krise wird deutlich, wie wichtig unabhängiger Journalismus ist.
Die Entscheidung des Gerichtes ermöglicht es uns nun, bis 31. Dezember 2021 neue Regelungen im BND-Gesetz zu finden, die eine verfassungsgemäße Arbeit des Bundesnachrichtendienst ermöglicht. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass deutsche Sicherheitsbehörden auch in der digitalen Welt Gefahren frühzeitig erkennen können, dies muss jedoch immer in Abwägung mit den wichtigen Gütern der Meinungs- und Pressefreiheit geschehen.“