Missbrauch von Werkverträgen verhindern

Beschluss vom 13. Januar 2020:

Bild: SPD-Landesgruppe Hessen

Bereits im Jahr 2016 hat der Deutsche Bundestag das Arbeitnehmer-
überlassungsgesetz geändert, um den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen wirksam zu bekämpfen. Gerade jedoch für Werkvertragsnehmer*innen wurden noch nicht die erhofften Verbesserungen erzielt. In bestimmten Unternehmen und Branchen wird das Modell der Werkvertragsnehmer*innen dazu genutzt, geltende tarifliche Vereinbarungen und Beschäftigtenrechte zu umgehen. Wir engagieren uns dafür, Praktiken der Umgehung von Beschäftigtenrechten zu verhindern. Aus diesem Grund fordert die Landesgruppe Hessen in der SPD-Bundestagsfraktion:

    1. Wir müssen den Arbeitnehmerbegriff in §611a BGB so präzisieren, dass er den missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen effektiv ausschließt.
    2. Im Betriebsverfassungsgesetz müssen die betrieblichen Mitbestimmungsrechte bei der Vergabe von Werkverträgen gestärkt werden.
    3. Wir brauchen mehr Kontrollen und Schwerpunkt-
      staatsanwaltschaften, um den Druck auf Unternehmen mit missbräuchlicher Nutzung von Werkverträgen zu erhöhen.