Die SPD hat sich dafür eingesetzt, dass getäuschte Verbraucherinnen und Verbraucher ein mächtiges Klageinstrument erhalten, um ihre Interessen gegenüber Konzernen zu vertreten“, so der Kasseler SPD-Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels. „Mit der „Eine-für-alle-Klage“ können Verbraucherinnen und Verbraucher sich in ein Klageregister eintragen und so ihre Ansprüche im Rahmen eines Musterverfahrens anmelden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat durch dieses Gesetz erreicht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht gegen mächtige Rechtsabteilungen von Konzernen ziehen müssen“, führt Gremmels fort.
Der ADAC hat in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) zum 1. November 2018 eine Musterklage gegen VW eingereicht. „Das war nötig, um eine zum Jahreswechsel drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen getäuschter VW-Kundinnen und Kunden abzuwenden“, so Gremmels.
Auf der Webseite des Bundesamt für Justiz unter www.bundesjustizamt.de/klageregister können sich Verbraucherinnen und Verbraucher ab sofort kostenlos für das Klageregister anmelden. „Das sollte am besten zeitnah passieren, da innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nach Eröffnung des Klageregisters Bilanz gezogen wird und zum Stichtag mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher eingetragen sein müssen. Eine Eintragung in das Klageregister ist bis einen Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung möglich“, so der Kasseler Bundestagsabgeordnete.
Weitere Informationen gibt es online unter www.musterfeststellungsklagen.de oder beim ADAC unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/abgas-diesel-fahrverbote/abgasskandal-rechte/anmeldung-zur-musterfeststellungsklage/