Betriebsrenten stärken. Doppelverbeitragung abschaffen.

Dagmar Schmidt, stellvertretende Sprecherin der SPD-Landesgruppe Hessen & Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales

Dagmar Schmidt MdB
Dagmar Schmidt MdB Bild: Susie Knoll/SPD-Parteivorstand

Die SPD-Landesgruppe Hessen hat sich in ihrem Beschluss für die Abschaffung der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten ausgesprochen.

„Wer etwas gegen Altersarmut tun will, muss auch die Betriebsrenten stärken! Es ist ungerecht, dass auf Betriebsrenten – anders als auf gesetzliche Renten – der volle Krankenkassenbeitrag gezahlt werden muss. Wir fordern daher eine Halbierung der Beiträge. Gesundheitsminister Spahn muss sich in dieser Frage endlich bewegen und Millionen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner entlasten!“ so die stellvertretende Sprecherin der Landesgruppe und Sozialpolitikerin Dagmar Schmidt.

Seit 2004 wird auf alle Zahlungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der volle Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung erhoben – soweit die bAV-Leistung höher als derzeit 152,25 Euro monatlich ist. Damit ist nicht nur wegen des fehlenden Bestandsschutzes Vertrauen verloren gegangen. Die Regelung macht Betriebsrenten für viele schlichtweg unattraktiv.

„Wir halten die betriebliche Altersvorsorge für die beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente und wollen sie daher wieder attraktiver machen und stärken.“ erklärt Schmidt. Die hessischen SPD-Bundestagsabgeordneten fordern in ihrem Beschluss daher, die Verbeitragung für betriebliche Renten wieder zu halbieren und statt der Freigrenze einen echten Freibetrag zu erheben. Letzteres sei wichtig, um auch Bezieherinnen und Bezieher von kleinen Betriebsrenten zu entlasten. Denn: wird eine Freigrenze auch nur minimal überschritten, werden auf die gesamte Auszahlungssumme Beiträge erhoben. Bei einem echten Freibetrag hingegen wird nur der Betrag verbeitragt, der über den derzeit 152,25 Euro liegt.