Ja zu „Nein heißt Nein“!

„Endlich ist es gelungen: Der Deutsche Bundestag hat heute die Reform des Sexualstrafrechts beschlossen“, gibt die Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen bekannt. Künftig sind alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt. Ein „Nein!“ des Opfers reicht aus, um die Strafbarkeit zu begründen. „Die SPD fordert schon lange, dass dieser Paradigmenwechsel endlich erfolgt. Das wir ihn nun im Bundestag hinbekommen haben ist ein großer Erfolg, den wir insbesondere unserer Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr. Eva Högl zu verdanken haben“, führt Ulli Nissen aus.

„Dr. Eva Högl hat im April auch hier in Frankfurt mit Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. In der Folge ist der Gesetzesentwurf noch einmal komplett überarbeitet worden“, sagt Ulli Nissen.
Nach bisheriger Rechtslage ist die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung davon abhängig, dass der Täter sein Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Eine lediglich verbale Ablehnung sexueller Handlungen durch das potenzielle Opfer reicht nicht aus.

Diese Gesetzeslage stimmt nicht mit dem Strafempfinden der Bevölkerung überein und ruft zu Recht großes Unverständnis hervor. Deshalb war die Reform nötig und lange überfällig. Künftig ist sichergestellt, dass ein „Nein!“ auch ein Nein heißt. Mit dieser Gesetzesreform erfüllt auch das deutsche Strafrecht endlich die Voraussetzungen der Istanbul-Konvention, die bereits

2011 unterzeichnet wurde. „Einer Ratifizierung steht nun nichts mehr im Weg!“, findet Ulli Nissen.

Mit der Reform werden darüber hinaus zwei neue Tatbestände im Strafrecht aufgenommen: Die sexuelle Belästigung, die bisher nur dann sanktioniert werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz passierte, wird künftig generell unter Strafe gestellt. Außerdem wird in Zukunft auch bestraft, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden.

Die Änderungen stärken das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Hierfür hat sich die SPD lange eingesetzt. Erst durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und der anschließenden gesellschaftlichen Debatte setzte auch bei der Union ein Umdenken ein, das zur Aufgabe der Blockade gegen ein modernes Sexualstrafrecht führte.