Flüchtlingskrise erfordert Kraftakt von Bund, Land und Kommunen

Die Flüchtlingswelle ist eine große Herausforderung für Deutschland, aber wir können uns nicht wegducken sondern müssen anpacken und manchmal auch unpopuläre Entscheidungen treffen. So zum Beispiel bei den sicheren Herkunftsstaaten. Wir sind ausdrücklich dafür, dass die Westbalkanstaaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, auch wenn das in unserer Partei umstritten ist. Wer keinen Asylgrund darlegen kann und dessen Antrag abgelehnt wird, muss Deutschland wieder verlassen, damit die Hilfe auf die wirklich Schutzbedürftigen konzentriert werden kann. Aber die, die wirklich vor den ISIS-Schlächtern oder Diktatoren geflüchtet sind, können wir nicht zurückschicken, sondern müssen sie humanitär aufnehmen und alles für ihre Integration tun.

Gleichzeitig müssen wir aber auch dafür sorgen, dass die innere Sicherheit in Deutschland nicht gefährdet wird und klar machen, dass für ALLE, egal ob Deutsche oder Zugewanderte unsere Werte des Grundgesetzes gelten.

Für die positive Grundhaltung der Bevölkerung gegenüber Flüchtlingen sind wir dankbar, aber wir müssen diese Haltung auch pflegen. Derzeit arbeiten die Verantwortlichen in den Kommunen und auch viele Ehrenamtliche hart am Limit. Sie brauchen dringend Unterstützung von Bund und Ländern – und zwar schnell.

Das wichtigste in Kürze:

– Noch im Oktober 2015 soll ein Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden, das unter anderem Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten im Sinne von Art. 16a Absatz 3 Grundgesetz bestimmt, um die Asylverfahren der Staatsangehörigen dieser Länder weiter zu beschleunigen. Im Gegenzug wird sich der Bund aktiv für die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Minderheiten, insbesondere Roma, im Westbalkan einsetzen. Im Gegenzug sollen für Angehörige der Staaten des Westbalkan (Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Kosovo, Albanien und Montenegro) Möglichkeiten der legalen Migration aus dem Herkunftsland zur Arbeitsaufnahme in Deutschland geschaffen werden.

– Der Bund öffnet die Integrationskurse für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und stockt die hierfür vorgesehenen Mittel entsprechend dem gestiegenen Bedarf auf.

– Die Strafbarkeit von Schleusern wird verschärft. Künftig gilt für sie eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten.

– Das große ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger wird mit 10.000 zusätzlichen Stellen für den Bundesfreiwilligendienst gestärkt.

– Der Bund unterstützt Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen in den Jahren 2016 bis 2019 um jeweils 500 Millionen Euro.

– Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse soll verbessert werden.

– Die Asylverfahren sollen trotz steigender Antragszahlen auf durchschnittlich drei Monate verkürzt werden.

– Der Bund erhöht den für 2015 vorgesehenen Betrag zur Entlastung der Länder um eine Milliarde.

– Der Bund trägt ab dem 1. Januar 2016 einen Teil der Kosten für den Zeitraum von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das BAMF. Das geschieht, indem der ermittelte durchschnittliche Aufwand pro Asylbewerber nach dem AsylBLG in Höhe von 670 EUR monatlich an die Länder erstattet wird.

– Der Bund leistet einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Mio. Euro jährlich.

– Der Bund wird die Betreuung von Kindern weiter unterstützen. Hierzu wird der Bund die finanziellen Spielräume im Bundeshaushalt, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 entstehen, dazu nutzen, Länder und Kommunen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung zu unterstützen.

– Die Regionalisierungsmittel werden in 2016 auf 8 Mrd. Euro erhöht und in den Folgejahren jährlich mit einer Rate von 1,8 Prozent dynamisiert und sollen ungekürzt über 2019 hinaus fortgeführt werden.