Weltweit lebten eine Milliarde Menschen mit Behinderungen, in Deutschland gäbe es rund 17 Millionen Erwachsene mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit, davon 9,6 Millionen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Die Lebensrealität vieler Menschen mit Behinderungen liegt jedoch weit entfernt von dem im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Idealzustand. Ich bin deshalb froh, dass es uns gelungen ist, in dem zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag nahezu 20 Handlungsaufträge zur Verbesserung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen aufzunehmen, erklärt Ulrike Gottschalck. Wir arbeiten kontinuierlich daran die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, so Ulrike Gottschalck, neben Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Tourismus und Verkehr sowie Kultur und Sport wollen wir die Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte stärken und Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen etablieren.
Unter den im Koalitionsvertrag vereinbarten Projekten zähle die Reform der Eingliederungshilfe zu den bedeutendsten. Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz wollen wir die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Menschen mit Behinderungen müssen endlich aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden und ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Hierzu zählt für mich als Sozialdemokratin auch, Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert zu gestalten. Eine Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gehört daher auf den Prüfstand, betont Ulrike Gottschalck.
Unter www.spdfraktion.de sind die gesamten sozialdemokratischen Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz einsehbar.