Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse liegt vor und es gibt keinen Grund mehr abzuwarten. Die hessische Landesregierung kann bereits jetzt die Gebiete festlegen, die als Ballungsgebiete gelten, fordert die Frankfurter SPD- Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen, denn dann kann nach Inkrafttreten des Gesetzes die Mietpreisbremse auch direkt in Frankfurt wirken.
Laut Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas dürfen die Mietensteigerungen bei Mieterwechsel zukünftig nur noch maximal um 10 Prozent über dem ortsüblichen Miete liegen. Die Bundesländer legen fest, in welchen Regionen dies für fünf Jahre gelten soll. Gerade in Frankfurt ist die Mietpreisentwicklung rasant, deshalb ist diese Begrenzung ein wichtiger Schritt, für etwas Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen, so Ulli Nisssen. Allerdings muss ganz Frankfurt als Ballungsgebiet definiert werden und die Mietpreisbremse für die ganze Stadt gelten und nicht nur für einzelne Stadtteile, führt die Berichterstatterin der SPD- Bundestagsfraktion weiter aus. Sonst besteht die Gefahr, dass sich das Problem nur verlagert.
Warum die hessische Landesregierung nicht handelt, ist mir nicht klar. All das geht auf Kosten der Mieterinnen und Mieter, verzögert dann die Umsetzung des Gesetz und somit auch die Mietpreisbremse. Will die Landesregierung die Bremse verhindern, wie schon die Kappungsgrenze für Bestandsmieten? fragt sich Ulli Nissen. Ich fordere die Landesregierung ebenfalls auf, die seit dem 1. Mai 2013 bereits geltende neue Kappungsgrenze umgehend umzusetzen. Damit werden Mietsteigerung in bestehenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt, aber eben noch nicht bei uns!